Kundeninformation zum Intrastat-Update 2026
Nach Veröffentlichung des neuen Intrastat‑Leitfadens für 2026 ergeben sich mehrere wichtige Anpassungen, welche die Erfassung der USt‑IdNr. sowie besondere Fall-Konstellationen betreffen.
Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht über die Änderungen und die entsprechenden Umsetzungen unsererseits.
- 1. Verpflichtende Angabe einer gültigen USt‑IdNr.
- Die korrekte und gültige USt‑IdNr. muss künftig zwingend angegeben werden.
- Unternehmen sind verpflichtet, die USt‑IdNr. aktiv zu ermitteln und zu prüfen.
- Fiktive oder provisorische Nummern (z. B. AT999999999999) dürfen nur noch in eng definierten Ausnahmefällen verwendet werden.
- Umsetzung: Einführung einer automatischen USt‑IdNr.-Prüfung innerhalb der Intrastat‑Software zur Validierung der Nummern.
- 2. Neue Regelung für Dreiecksgeschäfte
- Bei Dreiecksgeschäften ist künftig die USt‑IdNr. des tatsächlichen Warenempfängers im Bestimmungsland anzugeben.
- Die USt‑IdNr. des Rechnungsempfängers ist nicht mehr zulässig.
- Umsetzung: Diese Vorgabe wird bereits vollständig durch das ERP-System unterstützt. Es sind keine zusätzlichen Schritte erforderlich.
- 3. Nutzung der Platzhalter QN und QV
- QN und QV dürfen nur in eindeutig definierten Ausnahmefällen eingesetzt werden (z. B. Privatpersonen oder Fälle ohne USt‑IdNr.).
- Gewerbliche Abnehmer im EU‑Ausland sollten grundsätzlich eine gültige USt‑IdNr. besitzen.
- Umsetzung: Falls Sie gewerbliche EU‑Kunden ohne USt‑IdNr. betreuen, ist eine individuelle Prüfung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen.
- Typische Gründe für fehlende USt‑IdNr. können z. B. sein:
- Österreich: Kleinunternehmerpauschalierung
- Italien: Regime forfettario
- Frankreich: Régime de la micro‑entreprise
- Vergleichbare EU‑Sonderregelungen für Kleinstunternehmer
- Umsetzung: Falls Sie gewerbliche EU‑Kunden ohne USt‑IdNr. betreuen, ist eine individuelle Prüfung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen.
Bitte prüfen Sie dennoch bereits die geänderten Warennummern für 2026:
Wir nehmen die erforderlichen Anpassungen in unserer Software vor und spielen diese rechtzeitig bis zum 31. Januar 2026 auf Ihr System auf.
Nach erfolgter Installation werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt.
- Das Intrastat-Update bedingt keine weiteren Änderungen im SRG.sql.
- Das Intrastat-Update wird kostenseitig über den Wartungsvertrag abgedeckt.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

