SRG.SQL | Update Intrastat

von | Feb. 9, 2026 | ERP-System, Produktinfo

Kundeninformation zum Intrastat-Update 2026

Nach Veröffentlichung des neuen Intrastat‑Leitfadens für 2026 ergeben sich mehrere wichtige Anpassungen, welche die Erfassung der USt‑IdNr. sowie besondere Fall-Konstellationen betreffen.

Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht über die Änderungen und die entsprechenden Umsetzungen unsererseits.

  • 1. Verpflichtende Angabe einer gültigen USt‑IdNr.
    • Die korrekte und gültige USt‑IdNr. muss künftig zwingend angegeben werden.
    • Unternehmen sind verpflichtet, die USt‑IdNr. aktiv zu ermitteln und zu prüfen.
    • Fiktive oder provisorische Nummern (z. B. AT999999999999) dürfen nur noch in eng definierten Ausnahmefällen verwendet werden.
      • Umsetzung: Einführung einer automatischen USt‑IdNr.-Prüfung innerhalb der Intrastat‑Software zur Validierung der Nummern.
  • 2. Neue Regelung für Dreiecksgeschäfte
    • Bei Dreiecksgeschäften ist künftig die USt‑IdNr. des tatsächlichen Warenempfängers im Bestimmungsland anzugeben.
    • Die USt‑IdNr. des Rechnungsempfängers ist nicht mehr zulässig.
      • Umsetzung: Diese Vorgabe wird bereits vollständig durch das ERP-System unterstützt. Es sind keine zusätzlichen Schritte erforderlich.
  • 3. Nutzung der Platzhalter QN und QV
    • QN und QV dürfen nur in eindeutig definierten Ausnahmefällen eingesetzt werden (z. B. Privatpersonen oder Fälle ohne USt‑IdNr.).
    • Gewerbliche Abnehmer im EU‑Ausland sollten grundsätzlich eine gültige USt‑IdNr. besitzen.
      • Umsetzung: Falls Sie gewerbliche EU‑Kunden ohne USt‑IdNr. betreuen, ist eine individuelle Prüfung erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen.
        • Typische Gründe für fehlende USt‑IdNr. können z. B. sein:
        • Österreich: Kleinunternehmerpauschalierung
        • Italien: Regime forfettario
        • Frankreich: Régime de la micro‑entreprise
        • Vergleichbare EU‑Sonderregelungen für Kleinstunternehmer

Bitte prüfen Sie dennoch bereits die geänderten Warennummern für 2026:

 https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/Downloads/wa-gegenueberstellung-2026-2025.html?nn=205976

Wir nehmen die erforderlichen Anpassungen in unserer Software vor und spielen diese rechtzeitig bis zum 31. Januar 2026 auf Ihr System auf. 

Nach erfolgter Installation werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt.

  • Das Intrastat-Update bedingt keine weiteren Änderungen im SRG.sql.
  • Das Intrastat-Update wird kostenseitig über den Wartungsvertrag abgedeckt.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Sabine Webers

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